Rechtsprechung
   BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,580
BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63 (https://dejure.org/1963,580)
BAG, Entscheidung vom 01.10.1963 - 5 AZR 24/63 (https://dejure.org/1963,580)
BAG, Entscheidung vom 01. Oktober 1963 - 5 AZR 24/63 (https://dejure.org/1963,580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Hochbesoldeter Handlungsgehilfe - Gewerblicher Arbeitnehmer - Beginn des Arbeitsverhältnisses - Arbeitsantritt - Ausschluß einer ordentlichen Kündigung - Schuldhafte Nichtaufnahme der Arbeit - Vertragsstrafe - Unzulässige Kündigungserschwerung - Unverhältnismäßig hohen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 11
  • NJW 1964, 123
  • MDR 1964, 87
  • DB 1963, 1684
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.06.1961 - 1 AZR 206/61

    Kostentragungspflicht für Zeitungsanzeige

    Auszug aus BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63
    Es hat einerseits zuungunsten der Beklagten berücksichtigt, daß der Klägerin durch das Verhalten der Beklagten neue Inseratkosten entstanden sind, deren Ersatz die Klägerin von der Beklagten aus dem Gesichtspunkt des Vertragsbruches anderenfalls hätte verlangen können (vgl, BAG 11, 175 ff- := AP Nr. 1 zu § 2/6 BGB Vertragsbruch) und für die die Klägerin die Vertragsstrafe' an sich als Mindestbetrag fordern kann (§ 340 Abs. 2 BGB).
  • BAG, 12.07.1957 - 1 AZR 418/55

    Auslegungsregeln - Private Willenserklärung - Vertragsurkunde

    Auszug aus BAG, 01.10.1963 - 5 AZR 24/63
    Daß das aber der Vertragswille der Parteien auch war, läßt sich nach der gesamten unstreitigen Interessenlage auch vom Revisionsgericht im Wege der Vertragsauslegung noch fest stellen (vgl. BAG AP Nr. 6 zu § 550 ZPO).
  • BAG, 23.05.1984 - 4 AZR 129/82

    Vertragsstrafe bei Vertragsbruch

    Daher hat das Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen derartige einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrags keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAG 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 -, AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; zuletzt BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 -, unveröffentlicht).
  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 564/84

    Vertragsstrafe im Lizenzfußball

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen derartige einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer absichern will (vgl. BAG 15, 11, 14 ff. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155, 159 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; zuletzt BAG 46, 50, 54 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB).
  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    a) Ein vertraglicher Ausschluß der Kündigung vor Dienstantritt setzt voraus, daß die Parteien dieses Kündigungsrecht entweder ausdrücklich ausgeschlossen haben, oder daß ein dahingehender beiderseitiger Wille aus den Umständen eindeutig erkennbar ist (vgl. BAG 15, 11 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; Haberkorn, RdA 1964, 246 [248] und Schwedes, BAB1.1966, 173 bis 174).
  • BAG, 27.05.1992 - 5 AZR 324/91

    Vertragsstrafe wegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist - Antrag auf

    Das Bundesarbeitsgericht hat daher in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen derartige einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen durch den Arbeitnehmer sichern will (vgl. u.a. BAGE 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAGE 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAGE 46, 50, 54 = AP Nr. 9 zu § 339 BGB; BAG Urteil vom 5. Februar 1986 - 5 AZR 564/84 - AP Nr. 12 zu § 339 BGB, zu B II 1 der Gründe).

    Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Tatsacheninstanz bei der Herabsetzung einer Vertragsstrafe zutreffend die Rechtsbegriffe der "unverhältnismäßig hohen Strafe" und des "angemessenen Betrages" im Sinne von § 343 Abs. 1 BGB erkannt und für die von ihm zu treffende Ermessensentscheidung alle in Betracht kommenden tatsächlichen Umstände vollständig und widerspruchsfrei erwogen hat (vgl. u.a. BAGE 15, 11 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB).

  • BAG, 14.12.1988 - 5 AZR 10/88

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit - Kündigung vor Arbeitsantritt -

    Dabei betrifft dieser Ausschluß nicht nur den Beklagten als Arbeitnehmer, sondern in gleicher Weise auch die Klägerin, wie sich schon aus deren starkem Interesse an der Sicherung des pünktlichen Arbeitsantritts des Beklagten ergibt (vgl. die ähnliche Fallgestaltung in BAGE 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu 3 b der Gründe).
  • LAG Berlin, 19.05.1980 - 9 Sa 19/80

    Rechtmäßigkeit von Vertragsstrafenregelungen in Arbeitsverträgen; Sicherung

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 13.06.1990 - 5 AZR 304/89

    Möglichkeit der Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit -

    Das betrifft nicht nur den Beklagten als Arbeitnehmer, sondern in gleicher Weise auch die Klägerin, wie sich schon aus deren starkem Interesse an der Sicherung des pünktlichen Arbeitsantritts des Beklagten ergibt (vgl. die ähnliche Fallgestaltung in BAGE 15, 11, 14 f. = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu 2 b der Gründe).
  • BAG, 25.10.1994 - 9 AZR 265/93

    Pflicht zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot

    Die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Herabsetzung einer Vertragsstrafe nach § 343 BGB ist vom Revisionsgericht lediglich daraufhin zu überprüfen, ob das Berufungsgericht von falschen Rechtssätzen ausgegangen ist oder die Umstände des Falles unrichtig, unvollständig oder widerspruchsvoll gewürdigt hat (BAG Urteil vom 26. Januar 1973 - 3 AZR 233/72 - AP Nr. 4 zu § 75 HGB; BAGE 23, 330 = AP Nr. 2 zu § 340 BGB; BAGE 19, 164, 181 = AP Nr. 1 zu § 75 b HGB, zu V 4 der Gründe und BAGE 15, 11, 15 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB, zu IV der Gründe).
  • LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 17.07.1985 - 5 AZR 104/84

    Anspruch auf Zahlung einer für den Fall des Nichtantritts der Arbeit vereinbarten

    Das Bundesarbeitsgericht hat in ständiger Rechtsprechung anerkannt, daß gegen einzelvertragliche Strafabreden zwischen den Parteien des Arbeitsvertrages dann keine rechtlichen Bedenken bestehen, wenn der Arbeitgeber mit ihnen die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarung durch den Arbeitnehmer sichern will (BAG 15, 11, 14 = AP Nr. 2 zu § 67 HGB; BAG Urteil vom 27. Juli 1977 - 5 AZR 337/76 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Entwicklungshelfer; BAG 39, 155 = AP Nr. 4 zu § 5 BBiG; BAG Urteil vom 17. August 1983 - 5 AZR 251/81 - unveröffentlicht; zuletzt BAG Urteil vom 23. Mai 1984 - 4 AZR 129/82 - SAE 1985, 151 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht